Bitte beachten Sie, dass die 4-monatige Ausbildung zur Fachkosmetikerin nur in Verbindung mit Make-up-Artist (6 Monate) oder med. Fußpflege möglich ist. Siehe unten:
Die Akademie der Kosmetik ist entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Für diese Maßnahme besteht deshalb die Möglichkeit, sich 100% der Lehrgangskosten fördern zu lassen. Über die Vergabe der Bildungsgutscheine entscheidet die für den Antragsteller zuständige Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Die jährliche Überprüfung der Akademie nach AZAV durch eine externe Stelle, die Hanseatische Zertifizierungsagentur, ermöglicht den Erhalt unseres hohen Qualitätsstandards. Die Einführung eines Systems zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hat für uns enorme Verbesserungen ergeben..
Arbeitgeber fragen bei Bewerbungen immer wieder: "können Sie auch die medizinische Fußpflege durchführen".
Eine Kosmetikerin sollte die med. Fußpflege beherrschen. Auch und besonders wenn das Ziel eine selbständige Tätigkeit ist. Aus diesem Grunde bieten wir ab Herbst 2018 die Kombination dieser beiden Fachbereiche an. Die Rahmendaten:
Maßnahmenummer: 123/5119/2021
Dauer: 6 Monate
Abschlüsse: FachkosmetikerIn, VisagistIn, FußpflegerIn
Rufen Sie uns dazu gerne an: 040-55503700
Hugh-Greene-Weg 2 - 22529 Hamburg
Tel: 040 - 5550 3700
Fax: 040 - 5550 3701
E-Mail: info@akademie-der-kosmetik.de